Aktuelle Abwassergebühren

Abwassergrundgebühren gemäß § 6 der geltenden Gebührensatzung zur Abwasserentsorgungssatzung des Trink- und Abwasserverbandes "Hammerstrom/Malxe" Peitz:

(1) Die Grundgebührenerhebung erfolgt für zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke nach der Anzahl der Wohneinheiten (WE) und für gewerbliche oder sonstige Nutzung differenziert nach der Zählergröße des eingebauten Trinkwasserzählers.

(2) Eine Wohneinheit (WE) ist jede in sich baulich abgeschlossene Wohnung mit eigenem, abschließbarem Zugang mit Bad bzw. Küche. Gleichzusetzen einer Küche ist eine Kochnische mit Wasseranschluss sowie dem Bad eine der Wohnungseinheit zugeordnete Dusche oder WC. Wohnungen in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen brauchen nicht abgeschlossenen sein.

(3) Die Höhe der zu entrichtenden Grundgebühr zu Wohnzwecken genutzter Grundstücke beträgt

für 1 bis 3 WE               11,20 €/Monat
für jede weitere WE        3,50 €/Monat und WE

(4) Für gewerbliche oder sonstige Anschlüsse wird die Abwassergrundgebühr nach der Größe des Wasserzählers bestimmt, welcher in der Berechnung des jeweiligen Grundpreises nach dem Allgemeinen Wassertarif für den Gebührenpflichtigen Berücksichtigung gefunden hat.

 

Grundgebühr, gstaffelt nach Zählergröße
Zählergröße                Zählergröße
Nenndurchfluss            nach MID

Gebühr in Euro (je Monat)
bis Qn   2,5 m³/h               Q3 4
11,20
bis Qn   6 m³/h                Q3 10
25,00
bis Qn  10 m³/h                Q3 16
40,00
bis Qn  15 m³/h                Q3 25
60,00


Abwassergebühr gemäß § 7 der geltenden Gebührensatzung zur Abwasserentsorgungssatzung des Trink- und Abwasserverbandes "Hammerstrom/Malxe" Peitz: 5,20 Euro/cbm

Aktuelle Fäkalienentsorgungsgebühren

- für das in abflusslosen Sammelgruben
   gesammelte Abwasser (Fäkalwasser)                                              13,30 €/m³

-  für Fäkalien und saugfähige Fäkalschlämme
   aus Kleinkläranlagen                                                                         41,40 €/m³

- für nicht saugfähige Fäkalschlämme (Klärschlamm)
  aus Kleinkläranlagen für den ersten Kubikmeter                              141,70 €/m³ 

- für jeden weiteren darüber hinausgehenden m³                                 60,30 €/m³

 

- Zuschlag für Schlauchmehrlängen von über 20 m
   je angefangene 10 m Schlauch                                                           9,35 €

- Zuschlag für die Entsorgung im Havarie- und Notfall als 
   Sonderleistung

         - innerhalb der Entsorgungstage                                                  97,20 €/Einsatz

         - außerhalb der Entsorgungstage (Sonn- und Feiertage)          197,30 €/Einsatz

- Zuschlag für die Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen
   Sammelgruben als Kleinstmengen unter 3 m³ als Sonderleistung     24,60 €/Einsatz
 

  

Weitere Informationen finden Sie in den verschiedenen Satzungen des TAV, welche im Amtsblatt für das Amt Peitz veröffentlicht wurden. Selbstverständlich erhalten Sie die komplette Satzungen auch im Geschäftssitz der GeWAP in der Kraftwerkstrasse 28a in Peitz.